Tarifreglement
Die nachfolgenden Tarife gelten für sämtliche Leistungen, für die keine abweichende Tarife und Bedingungen vertraglich festgelegt wurden.
Stundenansatz (während Geschäftszeiten) | 180.00 .- |
Fahrzeit pro Stunde | 120.00 .- (Kilometer-Fahrzeugkosten inklusive) |
Abrechnungstakt | 5 Minuten (Angebrochene werden aufgerundet) |
Mindestberechnung pro Fall (Telefon/Fernwartung/Ticket) | 15 Minuten |
Mindestberechnung pro Einsatz (vor Ort beim Kunden) | 30 Minuten |
Stundenansatz (während Notfall-Geschäftszeiten) | 270.00 .- |
Notfall-Pauschale (während Notfall-Geschäftszeiten) | gemäss SLA |
Sämtliche genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rabatte für grössere Auftragsvolumen
Bei Versatec erhalten Kunden im Folgejahr eine Gutschrift, basierend auf dem Auftragsvolumen des gesamten vorhergehenden Kalenderjahres.
Rabattstufe I | ab 25 verrechneten Arbeitsstunden | 3 % Rabatt |
Rabattstufe II | ab 50 verrechneten Arbeitsstunden | 6 % Rabatt |
Rabattstufe III | ab 75 verrechneten Arbeitsstunden | 9 % Rabatt |
Rabattstufe IV | ab 150 verrechneten Arbeitsstunden | 12 % Rabatt |
Rabattstufe V | ab 250 verrechneten Arbeitsstunden | 15 % Rabatt |
Der Rabatt wird dabei auf jene Arbeitsstunden (exkl. MWST) gewährt, die zu seiner Berechnung herangezogen werden. Bereits anderweitig rabattierte Arbeitsstunden werden, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, für den hier beschriebenen Rabatt nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Stunden, die von Dritten geleistet wurden, aber via Versatec verrechnet werden.
Arbeitszeiten
Reguläre Geschäftszeiten:
Montag – Freitag, 8:30 – 12:00 / 13:30 – 17:30
Notfall-Geschäftszeiten:
Montag – Freitag, 7:00 – 8:30 / 12:00 – 13:30 / 17:30 – 22:00
Samstag 8:00 – 18:00
In der Stadt Luzern gültige gesetzliche Feiertage gelten als Sonntage. Versatec hat Betriebsferien zwischen Weihnacht und Neujahr. Änderungen der Geschäftszeiten sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung.
Erklärung Notfallpauschale
Die Notfallpauschale wird erhoben für kurzfristige, dringende Einsätze, die ausserhalb unserer regulären Geschäftszeiten angefordert werden. Die Höhe der Notfallpauschale richtet sich nach dem SLA (Service Level Agreement) des Kunden. Kunden ohne SLA steht die Möglichkeit von Notfall-Einsätzen nicht zur Verfügung.
Einsätze ausserhalb unserer regulären Geschäftszeiten, die langfristig im Voraus geplant werden (keine dringenden Notfälle), sind nicht von der Notfallpauschale betroffen.
Stand: Januar 2025