Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Versatec GmbH (nachfolgend “Versatec”) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Versatec und dem Kunden, insbesondere für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die Versatec dem Kunden anbietet.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Versatec geschäftliche Beziehungen pflegt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Versatec hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Versatec kann diese AGB jederzeit anpassen, wobei jeweils diejenige Version für den Kunden Gültigkeit behält, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Vertragserneuerung aktuell war.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB kann bei Versatec in elektronischer oder gedruckter Form angefordert werden.

In vielen Fällen werden zwischen Versatec und dem Kunden zusätzliche Verträge und Vereinbarungen abgeschlossen, welche beispielsweise bestimmte Dienstleistungen im Detail regeln. Diese AGB sind dabei stets als integraler Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zu verstehen, die zwischen Versatec und dem Kunden geschlossen werden.

Sollte zwischen den Bestimmungen eines zusätzlichen Vertrages bzw. einer zusätzlichen Vereinbarung und diesen AGB ein Widerspruch vorliegen, so hat der Wortlaut des zusätzlichen Vertrages bzw. der zusätzlichen Vereinbarung Vorrang vor jenem der AGB.

Sofern nichts anderes explizit vereinbart wurde, handelt es sich bei Verträgen zwischen Versatec und dem Kunden immer um Aufträge und nicht um Werkverträge. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Verträge, die offensichtlich den Charakter eines Kaufvertrages haben.

 

Richtigkeit von Informationen

Informationen aller Art die Versatec dem Kunden zur Verfügung stellt oder mitteilt erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Versatec übernimmt allerdings keine Garantie für deren Vollständigkeit und Richtigkeit und lehnt insbesondere jede Haftung für Nachteile ab, die dem Kunden durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen entstehen können.

 

Offerten und Preise

Offerten und die darin genannten Preise sind grundsätzlich unverbindlich, bis der Auftrag seitens Versatec definitiv bestätigt wurde.

Für diejenigen Dienstleistungen die Versatec dem Kunden gegenüber nach Zeitaufwand abrechnet gelten, sofern nicht anders vereinbart, diejenigen Tarife, die im aktuellen Tarifreglement von Versatec aufgeführt sind. Das jeweils aktuelle Tarifreglement kann bei Versatec in elektronischer oder gedruckter Form angefordert werden.

Versatec erteilt allgemeine Informationen zu seinen Angeboten kostenlos. Längere Beratungs- und Hilfestellungsleistungen, insbesondere telefonische Beratungsgespräche, Fernwartungen und Kundenbesuche sind demgegenüber grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Preise können jederzeit und ohne Vorankündigung durch Versatec angepasst werden.

 

Gewährleistung

Versatec bietet zwei Jahre Gewährleistung für neue Hardware-Produkte, welche der Kunde von Versatec kauft.

Im Gewährleistungsfall hat Versatec die Wahl, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen. Eine Wahlmöglichkeit des Kunden bezüglich der Art der Gewährleistungserbringung ist ausgeschlossen, es sei denn, Versatec überlässt die Wahl ausdrücklich und schriftlich dem Kunden.

Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlbehandlung, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen.

Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus bedingt Versatec die Gewährleistung vollständig weg.

Die Gewährleistung ist beschränkt auf fabrikneue Hardware-Produkte und Datenträger. Software, Lizenzen, Cloud-Dienste, Occasions-Hardware, Dienstleistungen und alle sonstigen Produkte/Leistungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die bei zahlreichen Produkten bestehende Herstellergarantie wird von diesen Bestimmungen nicht tangiert. Versatec haftet nicht dafür, dass der Hersteller allfällige Garantien bestimmungsgemäss erfüllt. Ebensowenig haftet Versatec für die Richtigkeit allfälliger angegebener Garantiezeiten und -bedingungen.

 Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

 

Mängelrüge

Erhaltene Waren müssen sofort bei Erhalt auf Transportschäden und auf Richtigkeit der gelieferten Produkte überprüft werden. Bei Vorliegen eines Transportschadens oder bei falsch gelieferten Produkten muss der Kunde umgehend mit Versatec Kontakt aufnehmen.

 

Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe, solange Versatec dem Kunden gegenüber einen solchen Anspruch nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat.

 

Stornierung, Vertragsauflösung, Verzug, Zahlung und Mahngebühren

Bestellungen die der Kunde bei Versatec tätigt sind verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind nur ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von Versatec möglich.

Wenn Versatec für eine Bestellung des Kunden Ware oder Leistungen von Dritten bestellt, so kann Versatec verlangen, dass der Kunde die Ware bzw. die Leistungen innerhalb von vier Wochen nach Bestellung abnimmt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist Versatec berechtigt den Vertrag aufzulösen (zu stornieren) und dem Kunden sämtliche Umtriebskosten in Rechnung zu stellen. Selbiges gilt, falls der Kunde eine vereinbarte Akontozahlung nicht termingerecht leistet.

Wird ein Gegenstand aus dem Eigentum des Kunden, welchen dieser aus irgendwelchen Gründen an Versatec übergeben hat, nicht spätestens einen Monat nach schriftlicher oder telefonischer Aufforderung abgeholt, so entfällt für Versatec die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und der Gegenstand geht in das Eigentum von Versatec über. Versatec ist dann berechtigt den Gegenstand zu entsorgen oder anderweitig zu verwerten, ohne dass für den Kunden dadurch irgendwelche Ansprüche entstehen. Die Kosten für die allfällige Bearbeitung bzw. Reparatur des Gegenstands bleiben unabhängig davon geschuldet.

Im Falle einer Lieferverzögerung durch Versatec, steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu.

Wenn der Kunde einen mit Versatec vereinbarten Termin verpasst oder zu Unzeit absagt, kann Versatec die Umtriebskosten in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Entgelt für die Produkte und Leistungen von Versatec pünktlich, vollumfänglich und ohne Abzüge zu bezahlen. Die Vereinbarung des Entgelts erfolgt durch das Akzeptieren einer Offerte, den Abschluss eines Vertrages oder durch die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, die nach Zeitaufwand abgerechnet wird. (Siehe hierzu den Punkt “Offerten und Preise”.)

Der Kunde ist ausserdem verpflichtet, allfällige Änderungen seiner Rechnungsadresse umgehend an Versatec zu melden, sofern noch unverrechnete Positionen oder laufende Verträge/Abonnemente bestehen.

Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht, kann Versatec Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnen. Eine erste Zahlungserinnerung ist dabei kostenlos. Für weitere Mahnungen können Mahngebühren von 20 CHF pro Mahnung erhoben werden.

Kosten und Gebühren für Inkasso, Adressnachforschung, Betreibung, Schlichtungs- und Gerichtsverfahren gehen zu Lasten des sich im Zahlungsverzug befindlichen Kunden.

 

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet alle notwendigen Handlungen zu unternehmen, um Versatec die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung zu ermöglichen und zu erleichtern. Dies bedeutet insbesondere, dass der Kunde Versatec einen hindernisfreien Zugang zum Arbeitsort gewährt, Zugangsdaten bereithält bzw. im Falle von Fernwartungs-Dienstleistungen dafür sorgt, dass die Verbindung problemlos hergestellt werden kann und der Zugriff auf die betroffenen Systeme möglich ist.

Sollte die Arbeit von Versatec dadurch erschwert werden, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vernachlässigt, ist Versatec berechtigt, die dadurch entstehenden Umtriebe bzw. Mehraufwände dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Kunde meldet Ereignisse und Begebenheiten wie beispielsweise Mitarbeiterwechsel unaufgefordert an Versatec, soweit diese für die Erfüllung der Verpflichtungen von Versatec relevant sind.

 

Eigentumsvorbehalt

Von Versatec an den Kunden gelieferte Produkte bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum von Versatec. Versatec ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen und ggf. Dritten anzuzeigen.

Versatec ist im Falle eines Zahlungsverzugs ausserdem berechtigt, technische Massnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, die Nutzungsmöglichkeit der Produkte bis zu deren vollständigen Bezahlung ganz oder teilweise einzuschränken. Alternativ dazu ist Versatec berechtigt, bereits gelieferte/installierte aber nicht bezahlte Produkte jederzeit wieder beim Kunden abzuholen und bis zur vollständigen Bezahlung zu verwahren, nachdem der Kunde zuvor wegen des Zahlungsverzuges gemahnt wurde. Die Kosten für die Abholung und Verwahrung können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Kommen Waren im Eigentum von Versatec auf dem Gelände bzw. in den Räumen oder der Obhut des Kunden abhanden oder zu Schaden, so haftet der Kunde gegenüber Versatec für den Wert dieser Waren und sämtliche daraus entstehenden Umtriebe.

 

Haftung

Versatec haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die direkt und unmittelbar aus einer absichtlichen oder grobfahrlässigen Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen hervorgehen, die Versatec gegenüber dem Kunden eingegangen ist.

Jegliche weitere Haftung sowie sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Versatec werden, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Zusammenarbeit mit Versatec im Allgemeinen sowie die Inanspruchnahme von Wartungs- und Monitoring-Services im Besonderen niemals eine Garantie dafür sein können, dass der Kunde bzw. die Computersysteme des Kunden keinerlei Ausfälle, Störungen, Datenverlust, Datendiebstahl, Datenmanipulation oder sonstige unerwünschte Zustände oder Ereignisse erleiden. Versatec garantiert ausdrücklich für nichts, was nicht eindeutig und schriftlich als in einem Vertrag zwischen Versatec und dem Kunden als garantiert festgehalten wurde.

Der Kunde nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass Versatec verschiedene Produkte und Dienstleistungspakete für verschiedene Budgets anbietet, wobei die jeweils günstigeren Varianten typischerweise nicht das selbe Niveau an Sicherheit beinhalten wie die höherpreisigen. Wenn Versatec einem Kunden die Möglichkeit bietet, sich für ein bestimmtes Produkt entscheiden zu können, so ist dies nicht als Empfehlung zu verstehen, dass dieses Produkt sämtliche Anforderungen (insbesondere im Bereich der Sicherheit) erfüllt, die der Kunde nach Auffassung von Versatec hat.

Alleine die Tatsache, dass Versatec ein- oder mehrmalig mit der Einrichtung oder Wartung eines IT-Systems betraut wurde bzw. Beratungs- oder andere Dienstleistungen bezüglich dieses Systems angeboten hat, kann in keinem Fall die Übernahme jedweder Verantwortung oder Haftung für dieses System oder gar die gesamte IT des Kunden durch Versatec begründen.

 

Verfügbarkeit und Nutzung von Hosting, Lizenzen & Cloud-Produkten

Versatec kann für Web- und Mailhosting sowie für sämtliche Dienstleistungen in der Cloud (z.B. Kalender, Datenspeicherung, Cloud-Software, Cloud-Backup) keine 100%ige Freiheit von Ausfällen und Störungen garantieren.

Kurzfristige Ausfälle und Störungen solcher Produkte stellen keine Rechtfertigung für eine einseitige Vertragsauflösung durch den Kunden oder für eine Minderung des Preises dar.

Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass sich die Funktionsweise solcher Produkte durch Änderungen die ausserhalb des Einflussbereichs von Versatec liegen (beispielsweise Updates von serverseitiger Software bzw. von Cloud-Produkten) jederzeit verändern kann. Bestehende Websites die bei Versatec gehostet werden können durch solche Änderungen ggf. ausser Funktion gesetzt werden, was eine kostenpflichtige Instandsetzung notwendig machen kann.

Der Kunde verpflichtet sich dazu, auf Web- und Mailhosting oder Cloud-Produkten die er von Versatec bezieht ausschliesslich legale Inhalte, sowie Materialien, für die er die vollen Verwendungsrechte besitzt, zu speichern, zu publizieren und zu versenden. Sollte der Kunde gegen diese Bestimmungen verstossen und sollten Versatec dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, so ist der Kunde gegenüber Versatec schadenersatzpflichtig.

Versatec kann im Falle eines Verstosses ohne Vorankündigung die Dienstleistung einstellen, ohne dass dadurch eine Rückerstattungspflicht entsteht.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gewisse von Versatec verkaufte Cloud-Produkte und Lizenzen exklusiv für die interne geschäftliche Nutzung durch den Kunden freigegeben sind und durch den Kunden nicht an Dritte weiterverkauft oder vermietet werden dürfen. Sollte der Kunde Cloud-Produkte oder Lizenzen die er von Versatec bezogen hat weiterverkaufen oder weitervermieten wollen, kann er dies daher nur mit vorheriger Einwilligung von Versatec tun. Sollte er gegen diese Bestimmung verstossen und sollten Versatec dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, ist der Kunde gegenüber Versatec schadenersatzpflichtig.

Der Kunde verpflichtet sich, Cloud-Produkte und Lizenzen nur bestimmungsgemäss zu verwenden und die Nutzung von Produkten einzustellen, für welche die Lizenz bzw. die Nutzungsrechte gekündigt wurden oder nicht länger vorhanden sind. Sollte er gegen diese Bestimmung verstossen und sollten Versatec dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, ist der Kunde gegenüber Versatec schadenersatzpflichtig.

 

Bedingungen Dritter

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für Produkte die er von Versatec bezieht spezifische Bedingungen (Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen usw.) der Hersteller/Anbieter dieser Produkte gelten können. Dadurch dass der Kunde diese Produkte von Versatec erwirbt und/oder nutzt, akzeptiert er automatisch auch diese vorgenannten Bedingungen Dritter.

Versatec ist berechtigt, im Namen des Kunden solchen Bedingungen Dritter zuzustimmen, sofern diese Zustimmung für die Nutzung der Produkte bzw. die Erledigung des vereinbarten Auftrags erforderlich ist.

 

Datensicherung, Updates, Hacking

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde jederzeit selber für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

Der Kunde weist Versatec im eigenen Interesse auf wichtige bzw. kritische Daten hin, die sich auf Systemen befinden, die der Kunde zur Bearbeitung an Versatec übergibt bzw. mit deren Bearbeitung (beispielsweise via Fernwartung) er Versatec beauftragt. Sollte für solch ein System keine Datensicherung bestehen oder der Kunde sich nicht im Klaren darüber sein, ob die Datensicherungaktuell und funktionstüchtig ist, so hat er Versatec vor Arbeitsbeginn auf diesen Umstand hinzuweisen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass IT-Systeme in der Regel veränderlich sind und gelegentliche oder regelmässige Updates erhalten. Die Verantwortung für die Installation der Updates liegt dabei, sofern nicht anders vereinbart, beim Kunden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Installation von Updates (unabhängig davon ob sie automatisch, durch den Kunden oder durch Versatec erfolgt) den Betrieb der IT-Systeme kurzfristig beeinträchtigen kann und dass ggf. in der Folge von Updates Störungen oder andere unerwünschte Veränderungen auftreten können.

Ausserdem nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass IT-Systeme die via Netzwerk angebunden sind von Schadsoftware befallen werden bzw. zum Opfer von so genannten Hacking-Angriffen werden können. Prävention, Abwehr und Feststellung solcher Vorfälle liegt, wenn nicht anders vereinbart, in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

 

Umgang mit Compliance-Regelungen und Sicherheitsvorschriften

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde selber dafür verantwortlich, dass seine IT-Systeme allfällige auf ihn zutreffende gesetzliche Regelungen hinsichtlich Datenschutz, Schutz von Kunden- bzw. Patientendaten, feuerpolizeilicher Bestimmungen oder anderer Themen einhalten.

Der Kunde weist Versatec im eigenen Interesse auf entsprechende (beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen gültige) Regelungen hin, denen er ggf. unterstellt ist.

Versatec ist nicht verpflichtet ohne expliziten Auftrag Abklärungen hinsichtlich der Frage zu treffen, ob von Versatec gelieferte, eingerichtete und/oder betreute Systeme allfälligen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, welche den Kunden, seinen Berufsstand oder seine Räumlichkeiten/Lokalitäten betreffen.

 

Datenschutz, Speicherung von Daten, Geheimhaltung

Der Kunde willigt ein, dass Versatec, sowie Dritte mit denen Versatec zusammenarbeitet, Daten des Kunden speichern und bearbeiten, soweit dies für die Erledigung der Aufträge sowie für die üblichen Geschäftsabläufe von Versatec (u.a. Dokumentation, Fakturierung, Kundenkommunikation) notwendig ist.

Die Datenspeicherung und -bearbeitung erfolgt dabei auf Systemen von Versatec sowie von Dritten, mit denen Versatec zusammenarbeitet (beispielsweise in einer externen Fakturierungssoftware). Die Speicherung und Bearbeitung kann auf Papier sowie auf Geräten bzw. Servern im Inland und im Ausland erfolgen.

Versatec verkauft niemals Kundendaten an Dritte und setzt branchenübliche Schutzmassnahmen ein, um zu verhindern, dass Kundendaten in unbefugte Hände gelangen.

Versatec verpflichtet sich und seine Mitarbeiter dazu, Kundendaten stets sorgfältig und vertraulich zu behandeln.

Der Kunde informiert Versatec über allfällige besondere Geheimhaltungspflichten, welche über die übliche Sorgfalt hinausgehen. Diese gelten erst als akzeptiert, wenn Versatec dies dem Kunden schriftlich zusichert.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die er von Versatec erhält bzw. durch die Zusammenarbeit mit Versatec erlangt, vertraulich zu behandeln, sofern es sich dabei nicht um öffentlich zugängliche bzw. offensichtlich belanglose Informationen handelt. Insbesondere gibt der Kunde keine Informationen über Angebote, Dienstleistungen und Arbeitsmethoden von Versatec an Mitbewerber von Versatec weiter.

Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen, wobei Versatec dieser Aufforderung innert 14 Tagen nachkommt. Versatec ist in einem solchen Fall berechtigt, bestimmte Kundendaten auch nach diesen 14 Tagen noch zu speichern und zu bearbeiten, sofern diese Daten dazu benötigt werden, noch unvollständig erledigte Aufträge des Kunden fertigzustellen oder wenn die Daten zu Beweissicherungszwecken, beispielsweise hinsichtlich unbezahlter Rechnungen, dienen können. Ausserdem können gewisse Daten ggf. von einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht betroffen sein, welcher Versatec untersteht. In diesem Fall müssen sie ebenfalls länger aufbewahrt werden.

 

Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, die von Versatec und den von Versatec beigezogenen Dritten nicht beherrscht werden können, ist Versatec von der Erfüllung aller Verpflichtungen befreit, die durch die höhere Gewalt tangiert werden. Versatec haftet in diesem Fall nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nichterfüllung ergeben.

Unter höhere Gewalt, fallen nicht abschliessend z.B. Naturereignisse, Wassereinbrüche, Brände, Mobilmachung, Streik, Krieg, Unruhen und Aufruhr, Epidemie oder Pandemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, erhebliche Betriebsstörungen, unterbrochene Lieferketten, Unterbruch oder Zerstörung von Telekommunikations- und Stromleitungen, insbesondere derjenigen des Internets, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen.

Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern es sich nicht um behördliche Massnahmen handelt.

 

Verzicht auf Durchsetzung

Sollte Versatec im Einzelfall darauf verzichten, einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Verträge zwischen Versatec und dem Kunden durchzusetzen, bedeutet dies nicht, dass Versatec dauerhaft auf die Durchsetzung dieser Bestimmungen verzichtet. Ein dauerhafter Verzicht bedarf stets einer schriftlichen Vertragsänderung.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Luzern. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.

 

Version 2 (veröffentlicht 11. Juli 2022)